Wer krank ist, muss auch zum Arzt, aber wie kommt man zum Arzt? Zu Fuß geht nicht, in öffentlichen Verkehrsmitteln steckt man Passanten an oder findet nicht ausreichend Platz. Mit einem Taxi oder einem Krankentransport von sozialen Hilfeorganisationen wie dem Arbeiter Samariter Bund e.V. steht Ihnen immer ein Krankentransport zur Verfügung.
Die meisten Patienten sind sich nicht darüber bewusst, dass sie im Krankheitsfall meistens auf den Kosten für eine Taxifahrt sitzen bleiben, oder zumindest in Vorleistung gehen müssen. Die Krankenkasse muss vorher zustimmen, ob sie die Kosten für den Krankentransport übernimmt. Es reicht nicht, wenn Fahrgäste ein Attest des Arztes vorlegen. Bei Notfall Krankenfahrten mit dem Taxi muss der Fahrgast generell in Vorleistung gehen.
Fahrten zur ambulanten Behandlung werden grundsätzlich nicht übernommen. Allerdings gelten hier auch Ausnahmen.
Fahrten zu Leistungen, die stationär erbracht werden
Fahrten zu ambulant erbrachten Operationen
Rettungs-Fahrt ins Krankenhaus (auch wenn keine stationäre Behandlung erforderlich wird)
wenn während der Tour eine fachliche Betreuung erforderlich ist
nach Genehmigung: Serien-Fahrten zur ambulanten Behandlung in besonderen Fällen
Serien-Fahrten sind zum Beispiel:
Dialyse
Strahlen- und Chemotherapie
Schwerbehinderte mit Merkzeichen aG, Bl und H (außergewöhnlich gehbehindert/blind/hilflos)
Patienten mit Pflegestufe II oder III
Ein Transportschein, oder genauer gesagt die "Verordnung einer Krankenbeförderung", ist auch unter der Kurzbezeichnung "Muster 4" bekannt. Der Transportschein muss von einem behandelnden oder überweisenden Arzt verordnet werden. Seit Juni 2017 dürfen auch Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten entsprechende Verordnungen ausstellen. Die Abrechnung der Leistungen eines Transportscheines erfolgt seitens der Rettungsdienste, der Rettungsdienstverwaltung, der Taxi- und Mietwagenzentralen. Auf dem Transportschein wird die angeordnete Art des Transportes vom Arzt vermerkt. So unterscheidet der Transportschein die Art der Beförderung ob Taxi, Mietwagen, Krankentransport, Rettungswagen und Notarztwagen und zusätzliche Ausstattung, Beschaffenheit des Krankentransportfahrzeugs nach Sitz-, Rollstuhl- und Liegendtransport.
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